„Unterschichtenorientierte Medienberichterstattung über Straftaten“
Schwere Vorwürfe gegen Medien erhebt Thomas Fischer, Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. Fischer betrachtet die Berichterstattung auf den Lokalseiten der Zeitungen als „unterschichtenorientierte Medienberichterstattung über Straftaten“: „Die ist häufig in den Händen von Journalisten oder Reportern, die keine Juristen sind, die von der Sache, sagen wir mal zurückhaltend ausgedrückt, recht wenig verstehen und die aus jeder dieser Gerichtsberichterstattungen so eine kleine Geschichte machen.“ Gegen die pauschale Kritik des Bundesrichters wehrt sich DJV-Vorsitzender Frank Überall im kress.de-Gespräch
Thomas Fischer ist ein Mann des klaren Worts. Der Bundesrichter, der aus dem sauerländischen Werdohl stammt, eckt regelmäßig mit seiner Kolumne in der „Zeit“ und auf „Zeit Online“ an.
Jetzt hat Thomas Fischer in einem Gespräch mit Karin Beindorff im Deutschlandfunk die deutschen Lokalzeitungen heftigst kritisiert. Sie würden nicht aufklären, sondern mit ihrer Berichterstattung Vorurteile und Vorverurteilungen in Strafrechtsprozessen verbreiten: „Die Berichterstattung in den Medien über Strafrecht ist ja ganz unterschiedlich und ganz zweigeteilt. Es gibt noch immer - und zwar in großem Umfang - gibt es so eine, wie soll ich sagen, unterschichtenorientierte Medienberichterstattung über Straftaten, insbesondere über kleinere Straftaten der sogenannten kleinen Leute. Damit meine ich zum Beispiel die lokale Gerichtsberichterstattung. Die ist häufig in den Händen von Journalisten oder Reportern, die keine Juristen sind, die von der Sache, sagen wir mal zurückhaltend ausgedrückt, recht wenig verstehen und die aus jeder dieser Gerichtsberichterstattungen so eine kleine Geschichte machen. Das führt dann zu so einem typisch herablassenden Ton.“
Was Bundesrichter Fischer dabei besonders kritisiert: „Also die Angeklagten und Zeugen werden nur mit Vornamen genannt, es werden ihre Aussagen oder Darstellungen oder Lebensformen werden eher ein bisschen ins Lächerliche gezogen. Und das ganze Verfahren wird sozusagen so kommentiert wie „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich“.“ Für ihn steht fest: „Man muss sagen, die Vermittlung von Strafrecht in die Gesellschaft ist insgesamt außerordentlich schlecht.“
Fischer glaubt, dass die Defizite für die schlechte Berichterstattung in den Verlagen zu suchen ist: „Das liegt auch natürlich an Medien, die erstens relativ häufig, und mir scheint häufiger als früher, diese Bereiche nicht mit qualifizierten Leuten besetzen. Also niemand, der wirklich keine Ahnung von Medizin hat, würde ernsthaft eine Medizinhörfunksendung betreuen als leitender Redakteur vielleicht oder ein entsprechendes Ressort leiten oder so in einer großen Publikumszeitung. Bei Recht ist es ganz normal, bei Strafrecht denkt fast jeder, er könne irgendwie mitreden, weil er auch empört ist oder weil er auch schon mal was davon gehört hat. Dadurch gehen natürlich ganz viele Besonderheiten und Einzelheiten verloren“, erklärt Thomas Fischer.
In dem hörenswerten Gespräch mit Karin Beindorff gesteht Fischer aber auch Fehler in der Justiz ein, sagt, dass sich Richter nicht immer klar erklären.
Frank Überall, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands, wehrt sich im Gespräch mit kress.de gegen die Kritik des Karlsruher Richters: „Die lokale Gerichtsberichterstattung so pauschal charakterisieren zu wollen ist genauso unfair wie alle Richter über einen Kamm zu scheren. In allen Berufen gibt es Menschen, die diesen herausragend gut machen und andere, die diesen grottenhaft schlecht machen. Bei Richtern ist das so, und bei Journalisten natürlich auch“, so Frank Überall.
Überall, Journalistik-Professor in Köln, betont: „Da mag es Kollegen geben, die ohne jede Ahnung „mal eben“ über das Gericht schreiben und sich dabei toll vorkommen. Ich kenne aber niemanden, der so denkt. Das Problem ist - leider in vielen Fällen in der Republik - die mangelnde Wertschätzung für Journalismus und damit auch für uns Journalisten.“ Für Überall steht fest - wer bei lokalen Tageszeitungen ein Honorar für Gerichtsberichterstattung zahlt, das nicht einmal das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns erreicht, wird kaum wirklich qualifizierte Journalisten bekommen: „An dieser Realität etwas zu ändern ist aus meiner Sicht sinnvoller als die pauschale Agitation gegen den lokalen Journalismus“, macht Überall deutlich.
Für seine deutlichen Worte ist Bundesrichter Thomas Fischer bereits in der Vergangenheit schon öfter von anderen Juristen heftig kritisiert worden.
Quelle: kressNEWS
