Die traditionelle Familie hat ausgedient, steht sozusagen zum Abschuss bereit und das nicht nur erst seit gestern. Mit der Industrialisierung und dem Beginn der Emanzipation wandelte sich das Bild der Familie dramatisch. Keine Frage die Gleichberechtigung der Frau war eine längst überfällige Angelegenheit. Doch was es für die Familie bedeutete wird erst in den letzten Jahren immer offensichtlicher. Und Kinder sind nachgewiesenermaßen mittlerweile ein Armutsfaktor.
Die Emanzipation der Frauen also die Gleichberechtigung (Gleichstellung) soll in keiner Weise in Frage gestellt werden. Wie wir allerdings wissen war diese für den Staat (die Staaten) nicht ganz uneigennützig. Mit dem Vehikel Gleichberechtigung wurde dafür gesorgt Frauen in den Arbeitsmarkt zu „drängen“ und mehr arbeitende Menschen bedeuten auch mehr Steuern. Somit gelangten auch die Kinder schneller in die Einflusssphäre des Staates. Ob das ein Zufall war?
Die Frauen sind zwar nicht mehr die „Sklaven“ der Männer, dafür wurden sie zu Sklaven des Systems. Mit anderen Worten sie kamen vom Regen in die Traufe. Heute MUSS Frau wie Mann erwerbstätig sein um über die Runden zu kommen. Den Kindern etwas bieten zu können bedeutet nicht nur Verzicht bei sich selbst, sondern auch oft auf Grund des Zeitmangels Verzicht auf die Kinder. Die logische Folge - die Geburtenrate sank und sinkt dramatisch.
Das Eltern ihre Kinder möglichst lange selbst versorgen und „erziehen“ ist auch gar nicht gewollt. Dazu muss man sich nur das System des Karenzgeldes ansehen. Heute ist der Staat „familienfeindlich“ was auch erklärt warum immer mehr Menschen in „wilder Ehe“ zusammenleben und gar getrennt gemeldet sind, damit mehr in der Kasse bleibt.
Dies sind nur einige Gedanken zur Familie, die heute nicht mehr als Keimzelle des Staates betrachtet wird, sondern wir es scheint für EINIGE Staaten als ein notwendiges Übel betrachtet wird. Warum man das so sehen kann:
Von den meisten wahrscheinlich unbemerkt wurde 2014 unter anderem von Russland eine Resolution zum „Schutz der Familie“ bei den „Vereinten Nationen“ eingebracht und hatte folgenden Wortlaut:
„Der UN-Menschenrechtsrat erkennt mit der Resolution (A/HRC/26/L.20/Rev.1) das Elternrecht zur Erziehung der Kinder an und damit, dass der Familie die Erst- und Hauptverantwortung für die Erziehung, Obsorge, Schutz und Entwicklung des Kindes zukommt. Ausdrücklich auch, dass Kinder in der Familie aufwachsen sollen. Der UNO-Menschenrechtsrat mit Sitz in Genf beschloss die Errichtung einer Arbeitsgruppe zum 20. Jahrestag des Internationalen Jahres der Familie, um die Familie zu fördern und eine Trendumkehr zu erreichen gegen eine gegen die Familie gerichtete Stimmungsmache, die in jüngster Zeit vor allem als Ort von Konflikten, Probleme und der Verletzung der Menschenrechte dargestellt worden sei.“
Die Resolution wurde mit 26 gegen 14 Stimmen angenommen.
Für die Resolution zur Unterstützung und Förderung der Familie stimmten:
Russland, Venezuela, Äthiopien, Algerien, Benin, Botswana, Burkina Faso, Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Kenia, Marokko, Namibia, Sierra Leone, Südafrika, Philippinen, Pakistan, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, China, Indien, Indonesien, Kasachstan, Kuwait und die Malediven.
Gegen die Resolution und damit gegen die Familie stimmten:
Deutschland, Österreich, Frankreich, Großbritannien, USA, Tschechien, Estland, Irland, Italien, Japan, Montenegro, Südkorea, Rumänien und Chile.
Der Stimme enthalten haben sich:
Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Mexiko, Peru und Mazedonien. Kuba nahm an der Abstimmung nicht teil.
Dieses Abstimmungsverhalten der einzelnen Staaten bietet eine aktuelle, internationale politisch-kulturelle Topographie, welche Regierungen die Familie unterstützen und welche nicht.
Die Begründung Deutschlands kann man nur als politischen Winkelzug betrachten, da bei näherer Betrachtung bzw. Überlegung, sofern er gewollt gewesen wäre, ein Kompromiss hätte erzielt werden können:
„Deutschland misst Familienthemen eine große Bedeutung bei. Im Grundgesetz steht die Familie unter dem besonderen Schutz des Staates.
Da es keine universell anerkannte Definition der Familie gibt, hatte die Europäische Union hinsichtlich der oben genannten Resolution vorgeschlagen, in die Resolution eine Formulierung aufzunehmen, die alle Erscheinungsformen der Familie berücksichtigt, wie beispielsweise auch Ein-Eltern-Familien, elternlose Familien, Regenbogen-Familien sowie so genannte, Patchworkfamilien. Damit soll sichergestellt werden, dass in der Diskussion um die Menschenrechte in der Familie keine Lebensform, zum Beispiel auch solche von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Transgender oder intersexuellen Personen, benachteiligt wird.
Zudem hat die EU im Rahmen der Verhandlungen vorgeschlagen, in der Resolution klarzustellen, dass es um den menschenrechtlichen Schutz von Individuen innerhalb der Familie geht.
Beide Vorschläge wurden von den Initiatoren der Resolution zurückgewiesen. Aufgrund dieser Sachlage konnte die Bundesregierung ebenso wie die EU-Partner der Resolution nicht zustimmen.“
So nebenbei sei noch bemerkt das in der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ der Artikel 24 ohne das Wort Familie auskommt. Auch hier wird die Familie bewusst ausgeklammert. Im wesentlichen geht es dort darum, sollte den Eltern aus welchen Gründen auch immer, ihr Kind entzogen werden, dieses weiter ein Recht auf Kontakt behalten.
Quellen:
Wichtig da in dieser die Fallstricke angeführt sind
UN-Menschenrechtsrat stimmt für Familie
UN Abstimmung Video
Was ist Familie heute
Frag den Staat
